Allergene
Die wichtigsten Lebensmittelallergene
Derzeit gibt es 14 Lebensmittelallergene, die in der Verordnung
(EU) Nr. 1169/2011 über Lebensmittelinformationen aufgeführt sind, und zwar:
ALLERGENERKLÄRUNG
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel liegen in diesem Betrieb Informationen über das Vorhandensein von Allergenen in unseren Produkten zur Einsichtnahme aus.
Bitte kontaktieren Sie unser Personal für weitere Informationen.

Lupinen

Sellerie

Erdnüsse

Gluten

Krustentiere

Nüsse

Eier

Milchprodukte

Weichtiere

Senf

Fisch

Soja

Sesam

Sulfit
-
Lupinen und Lupinenprodukte
-
Sellerie und daraus hergestellte Produkte
-
Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis
-
Glutenhaltiges Getreide, so wie zum Beispiel: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridsorten und Erzeugnisse
-
Krusten- oder Krebstiere und daraus hergestellte Erzeugnisse
-
Schalenfrüchte, so wie zum Beispiel Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse, Walnüsse oder australische Walnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse
-
Eier und Eiprodukte
-
Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
-
Mollusken (Weichtiere) und Molluskenprodukte
-
Senf und Senferzeugnisse
-
Fisch und Fischprodukte
-
Sojabohnen und Sojabohnenprodukte
-
Sesamsamen und daraus hergestellte Produkte
-
Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf den Gesamt-SO2-Gehalt, bei verzehrfertigen oder nach den Anweisungen des Herstellers rekonstituierten Erzeugnissen
Diese vierzehn Lebensmittel und jede Zutat, die Proteine enthält, die von einem oder mehreren dieser Lebensmittel stammen, werden als Hauptallergene bezeichnet.
Wie Lebensmittelallergene
gekennzeichnet werden sollten:
Die Verordnung schreibt vor, dass die Lebensmittelkennzeichnung diese Allergene ausweisen muss. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn der gemeinsame Name einer Zutat (z. B. Molke), die ein wichtiges Lebensmittelallergen ist, den Namen der Quelle des Allergens (z. B. Milch) angibt. Andernfalls muss der Name der Lebensmittelquelle mindestens einmal auf dem Lebensmitteletikett auf eine der beiden folgenden Arten angegeben werden.
-
Bei verpackten Lebensmitteln muss die Allergeninformation in der Zutatenliste erscheinen und durch eine andere Typografie hervorgehoben werden als der Rest der Zutatenliste (Schriftart, Stil, Hintergrundfarbe…). Beispiel. Zutaten: Weizenmehl, Emulgator (Sojalecithin), Sonnenblumenöl, Salz.
- Gibt es keine Zutatenliste, muss der Hinweis „enthält“ gefolgt von dem Stoff, der Allergien oder Unverträglichkeiten auslöst, angegeben werden. Beispiel. „enthält Sulfite“.
- Allergene müssen nicht angegeben werden, wenn die Bezeichnung des Lebensmittels eindeutig auf den Stoff oder das Erzeugnis verweist, der/das die Allergie oder Unverträglichkeit auslöst. Beispiel: Käse, Joghurt, Sojadrink, Roggenbrot usw.
- Auf dem Etikett können Warnhinweise über das unbeabsichtigte Vorhandensein von Allergenen in einem Lebensmittel aufgrund einer Kreuzkontamination angebracht werden. Diese können lauten: „kann enthalten“, gefolgt von dem Stoff, der die Allergie oder Unverträglichkeit auslöst. Beispiel: „kann Spuren von Milch und Ei enthalten“.

Lupinen

Sellerie

Erdnüsse

Gluten

Krustentiere

Nüsse

Eier

Milchprodukte

Weichtiere

Senf

Fisch

Soja

Sesam

Sulfit
Öffnungszeiten
Frühstück
08:00 hrs – 11:00 hrs